Anmeldung Landwirtschaftliche Fahrzeuge - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Anmeldung Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Die Anmeldung eines Fahrzeugs für landwirtschaftliche Zwecke beim Straßenverkehrsamt (STVA) hängt von den jeweiligen Regelungen in deinem Land ab. Im Allgemeinen benötigst du jedoch bestimmte Unterlagen und Informationen, um ein Fahrzeug für landwirtschaftliche Zwecke anzumelden. Hier sind einige Schritte, die du möglicherweise befolgen musst:
Schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung; das Antragsformular erhalten Sie nebenstehend.
Personalausweis des Antragstellers, bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge.
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO zur Erlangung einer Einzelgenehmigung; das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein.
Ggfls. das Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und § 47 FZV eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, aus dem die erforderlichen Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO / FZV, sowie die Eignung des Fahrzeuges und die im Interesse der Verkehrssicherheit für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen für eine Teilnahme des Fahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr hervorgehen; das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein.
Begründung zum Antrag - weshalb ist die Ausnahme notwendig?
Angaben zur Geltungsdauer und zum Geltungsbereich.
Die Bestätigung einer Versicherung darüber, dass der Versicherer für Schäden aus Verschulden, die über die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hinaus einen Deckungsschutz in Höhe von mindestens 25 Mio. Euro - bei Personenschäden aber max. 3,75 Mio. Euro pro Person gewährt (nur für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h).

 
Copyright 2017. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü