Zwangsstilllegung - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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Zwangsstilllegung

Wurde das Fahrzeug entsiegelt, darf keine Fahrt mehr mit dem Kfz unternommen werden.
Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:
  • Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt
  • Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit
  • TÜV / AU abgelaufen
  • Fehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber
Vor der Anordnung zur Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeuginhaber im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer bzw. zur Beseitigung der Mängel o. ä. Die entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz ­haben Sie max. 3 Tage Zeit zur Behebung.
Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Durch Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.
Wie läuft die Zwangsabmeldung von einem KFZ ab?
Bevor es zu einer Zwangsabmeldung vom Auto kommt, wird der Fahrzeughalter darüber informiert. Zudem bekommt er in der Regel die Möglichkeit, für die offenen Zahlungen aufzukommen bzw. die vorliegenden Mängel an seinem Fahrzeug zu beseitigen. Danach geht es wie folgt weiter:
Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
  • Bei einer Zwangsstilllegung des KFZ in puncto Versicherung, sprich: wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden, haben Sie normalerweise nur drei Tage Zeit, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
  • Nachdem alles erledigt wurde, sollten Sie der zuständigen Behörde einen Nachweis über die von Ihnen getätigten Änderungen zukommen lassen.
  • Ignorieren Sie die Benachrichtigung der Zulassungsstelle und kümmern sich nicht um die Rechnungen bzw. die Mängel an Ihrem Fahrzeug, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
  • Sobald Ihnen die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
  • Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
  • Den Behörden ist es zudem möglich, untereinander zu kommunizieren. Auf diese Art und Weise kann auch bei einem nicht ortsansässigen PKW die Zwangsabmeldung im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden.
Kann auch eine Privatperson eine Zwangsabmeldung vom KFZ veranlassen?
Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl es noch nicht abgemeldet ist. Meist wird dann im Kaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, das Auto abzumelden und auf seinen Namen wieder anzumelden.
Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.
Übrigens: In diesem Fall funktioniert eine Zwangsabmeldung vom KFZ auch ohne Papiere. Selbst, wenn der neue Käufer bereits alle Unterlagen bei sich trägt, können Sie durch den Kaufvertrag beweisen, dass Sie im Recht sind. Achten Sie daher stets darauf, einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie diesen Nachweis womöglich noch.
 
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